Ihre Wahlpsychologin in Linz

Rückerstattung klinisch-psychologischer Behandlung durch die Krankenkassen

Seit 01.01.2024 ist die wissenschaftlich fundierte klinisch-psychologische Therapie endlich in das österreichische Sozialversicherungssystem aufgenommen worden. Hier ist vor der 2. Behandlungsstunde eine ärztliche Bestätigung einzuholen (das Formular erhalten Sie im Erstgespräch), dieses reichen Sie dann zusammen mit den Honorarnoten bei Ihrer Krankenkasse ein. Die ersten 10 Stunden sind bewilligungsfrei, danach ist ein Antrag auf Kostenübernahme weiterer Stunden zu stellen, über den Ablauf würde ich Sie in einer laufenden Therapie informieren. Es gelten meist gleiche Kostenzuschüsse wie in einer Psychotherapie (z. B. ÖGK 33,70 Euro, SVS 45 Euro, BVAEB 46,60 Euro, KFL OÖ 54 Euro).

Der Berufsverband österr. PsychologInnen hat hier Informationen zum Kostenzuschuss zusammengefasst: https://www.boep.or.at/psychologische-behandlung/asvg-informationen.

Rückerstattung klinisch-psychologischer Diagnostik durch die Krankenkassen

Als vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger zugelassene Wahlpsychologin können Sie nach einer klinisch-psychologischen Diagnostik in meiner Praxis bei Ihrer Krankenkasse um Rückerstattung von einem Teil der Kosten ansuchen.

Voraussetzungen alle Krankenkassen

Wenn Sie zu dem Diagnostiktermin eine Überweisung von Ihrer Hausärztin/Ihrem Hausarzt oder von Ihrer Psychotherapeut:in oder einer Fachärztin/einem Facharzt für Psychiatrie, Neurologie, Kinderheilkunde mitbringen, können Sie im Anschluss an die Diagnostik bei Ihrer Krankenkasse um eine Teilrefundierung ansuchen. Die Überweisung muss eine Fragestellung und eine Verdachtsdiagnose enthalten. 

Ablauf Rückerstattung Diagnostikkosten Wahlpsychologin

Ähnlich wie bei den Wahlärzt:innen können Sie die von mir erhaltene Rechnung gemeinsam mit der Überweisung Ihrer Haus-, Fachärzt:in oder Psychotherapeut:in (Voraussetzungen siehe oben) bei Ihrer Krankenkasse einreichen und erhalten einen Teil der Kosten zurückerstattet. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse. Ab sofort können Sie laut einer Information des Berufsverbands BÖP auch bei Legasthenieabklärungen um eine Teilerstattung bei Ihrer Kasse ansuchen.

Private Zusatzversicherungen erstatten, je nach Tarif, in der Regel einen Teil oder die gesamten Diagnostikkosten.